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Meldevorgang für rechtswidrige Inhalte
Informationen sowie Meldungen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/ EG
(DSA - Digital Service Act), in Kraft getreten am 16.11.2022.
Obwohl wir nicht verpflichtet sind, Verfahren gemäß Artikel 16 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) einzurichten, mit denen
Personen oder Einrichtungen uns die Existens von rechtswidrigen Inhalten, sowohl auf unseren als auch auf den von uns
betreuten Internetseiten melden können, haben wir uns für die Möglichkeit der Einrichtung eines entsprechenden Meldeprozesses
auf freiwilliger Basis entschieden.
Sie erreichen uns auch über die Kontaktangaben in unserem
Impressum
oder über unser
Kontaktformular.
Wichtige Hinweise zur Überprüfung gemeldeter Nutzerinhalte
Wir arbeiten für Kund*innen als Auftragverarbeiter. Daher sind wir weder berechtigt noch verpflichtet, die von unseren Kund*innen an
unsere Systeme übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Ursachen zu forschen, die auf rechtswidrige
Inhalte oder Tätigkeiten hinweisen.
Bei Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen, setzen wir uns unverzüglich mit unseren Kund*innen in Verbindung. Wir fordern unsere
Kund*innen in solchen Fällen auf, die gemeldeten und möglicherweise rechtswidrigen Inhalte umgehend zu überprüfen und gegebenenfalls
sofort zu entfernen, oder uns innerhalb einer Woche eine Stellungnahme in Form einer nachprüfbaren und plausiblen Gegendarstellung
zukommen zu lassen.
Sollten unsere Kund*innen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist reagieren, werden wir die betreffenden Inhalte automatisch
sperren und unsere Kund*innen über die erfolgte Sperrung in Kenntnis setzen. Die Sperrung bleibt wenigstens solange bestehen, bis
die betreffenden Kund*innen uns nachprüfbar belegt haben, das die betroffenen Inhalte NICHT rechtswidrig sind.
In besonderen Fällen können wir, abhängig vom Sachverhalt und dem betreffenden Inhalt, den gemeldeten Inhalt auch ohne vorherige
Benachrichtigung unserer Kund*innen zunächst sperren und die Kund*innen erst in der Folge zur Abgabe einer nachprüfbaren Stellungnahme
auffordern. Die Inhalte bleiben dann solange gesperrt, bis die Kund*innen den gemeldeten rechtswidrigen Inhalt entfernt haben oder
uns eine nachprüfbare Stellungnahme bzw. Gegendarstellung vorliegt. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald unsere Kund*innen nachweisen,
dass die gemeldeten Inhalte rechtmäßig sind oder wenn wir nach Prüfung der Stellungnahme bzw. Gegendarstellung zu einem entsprechenden
Ergebnis kommen.
Meldungen über rechtswidrige Inhalte, Kundenreaktionen und behördliche Anordnungen werden stets von Menschen geprüft.
Eine Weitergabe der Identität des Hinweisgebers an unsere Kund*innen erfolgt nur dann, wenn dies für die Prüfung der gemeldeten
Rechtsverletzung zwingend erforderlich ist.
Wenn wir Hinweise erhalten, die den Verdacht erwecken, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder möglicherweise begangen
werden könnte und eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, sperren wir zunächst den
gemeldeten Inhalt oder sogar den vollständigen Account unserer Kund*innen. Wir informieren unsere Kund*innen über die Sperrung und
setzen umgehend die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden von dem Verdacht in Kenntnis. Zudem stellen wir den Behörden
alle relevanten Informationen zur Verfügung, die uns vorliegen.
Wir informieren Hinweisgeber*innen, die sich NICHT anonym an uns gewandt haben, grundsätzlich über die von uns ergriffenen Maßnahmen
sowie über die verfügbaren Rechtsbehelfe (internes Prüfungsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung, weitere rechtliche Schritte).
Auch wenn wir in bestimmten Fällen keine Maßnahmen ergreifen, informieren wir die Hinweisgeber*innen, um unsere Entscheidung begründen.
Internes Prüfungsverfahren, außergerichtliche Konfliktlösung und rechtliche Schritte gegen unsere Entscheidung
Hinweisgeber*innen, die mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen. Dafür
können sie einfach auf die E-Mail antworten, mit der sie von uns über unsere Entscheidung informiert worden sind. Sofern vorhanden,
sollten Hinweisgeber*innen zusätzliche Aspekte oder Informationen angeben, um ihre Darstellung zu unterstützen. Wir werden unsere
Entscheidung dann nochmals überprüfen und die Hinweisgeber*innen über das Ergebnis der Überprüfung zeitnah informieren.
Davon unberührt haben Hinweisgeber*innen die Möglichkeit, sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle zu wenden. Diese
unabhängigen Institutionen verfügen über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse, um die ihnen vorgelegten Streitfälle objektiv
und unparteiisch zu beurteilen. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, solche Schlichtungsstellen für die Bearbeitung entsprechender
Streitfälle zu zertifizieren.
Derzeit liegen uns noch keine Informationen darüber über eine zertifizierte außergerichtlichen Schlichtungsstelle für Hinweisgeber*innen
vor. Sobald wir über entsprechende Informationen verfügen, werden wir diesen Bereich unserer Internetseite selbstverständlich
zeitnah aktualisieren.
Eine vom Bundesjustizamt veröffentlichte Liste von Verbraucherschlichtungsstellen finden Sie hier zum direkten Download im PDF-Format:
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland (ca. 2MB, Barrierefrei)
Es steht Hinweisgeber*innen selbstverständlich jederzeit frei, zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche
Ansprüche gerichtlich durchzusetzen sowie die
Bundesnetzagentur
als zuständige Aufsichtsbehörde über etwaige Vorfälle in Kenntnis zu setzen.
Unser Formular zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten
Um Ihre Meldung als Hinweisgeber*in ordnungsgemäß durchzuführen, sind die folgenden Angaben erforderlich:
-
Eine nachvollziehbare Begründung, aus der hervorgeht, warum Sie den von Ihnen gemeldeten Inhalt als rechtswidrig betrachten.
-
Eine konkrete Beschreibung des genauen Speicherortes des von Ihnen gemeldeten Inhalts. Im Idealfall die vollständige URL des
Speicherortes sowie weitere, Ihnen vorliegende zweckdienliche Informationen, zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte.
-
Ihren Namen sowie Ihre E-Mail-Adresse als Hinweisgeber*in bzw. Einrichtung. 1Ausgenommen, es handelt sich bei Ihrer Meldung um
Informationen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie eine Straftat im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder
sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder einen Versuch, eine
Anstiftung oder Beihilfe zur Begehung der vorgenannten Straftaten betreffen,
Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU.
-
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die in Ihrem Hinweis enthaltenen Angaben
richtig und vollständig sind.
Sollten Sie sich unsicher sein und Fragen zu unserem Meldeprozess, unserem Formular oder zu einzelnen Punkten der vorstehenden Ausführungen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter der Adresse meldeprozess@6ka-digital.com und formulieren Ihre Frage so ausführlich wie möglich. Wir antworten Ihnen garantiert so zeitnah wie möglich.