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Ein Symbol mit dem Schriftzug -Barrierefreiheit!.
Stichtag
28.6.2025

Barrierefrei bis 2025!

Bis zum 28. Juni 2025 sollen digitale Hürden beseitigt werden, um Chancen­gleichheit im Internet zu gewährleisten.


Als Unternehmen müssen Sie deshalb Ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, um sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch gesell­schaftlichen Erwartungen gerecht zu werden.


Die Umsetzung des BFSG (Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz) bringt für viele Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMU), technische und finanzielle Heraus­forderungen mit sich. Gleichzeitig eröffnen barrierefreie Websites neue Zielgruppen, verbessern das Nutzererlebnis und optimieren die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Barriere­freiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein ethisches Gebot und eine gesell­schaft­liche Verantwortung, die Innovation vorantreibt und die digitale Inklusion stärkt.

Wir können Ihre Internetseite allen Menschen zugänglich und somit Barrierefrei machen! Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin.

Internetseiten und Shop­systeme barrierefrei gestalten.

Für alle Menschen einfach bedienbar und zugänglich.

Ein Symbol mit dem Schriftzug -Barrierefreiheit!.

Eine barrierefreie Internetseite lohnt sich für jedes Unternehmen.

Und das hat nicht nur etwas damit zu tun, das in Deutschland viele Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben. Eine barrierefreie Internetseite erreicht grundsätzlich mehr potentielle Kund*innen und ist darüberhinaus auch leichter bedienbar, was schließlich die Zufriedenheit der Nutzer*innen erhöht.



Ab dem 28. Juni 2025 müssen Internetseiten barrierefrei sein.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer festgelegten Größe und/oder mit bestimmten Angeboten zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören unter anderem Onlinehändeler oder Kommunikationsdienstleister. Es gibt aber auch einige Ausnahmen von dieser Verpflichtung, wie beispielsweise private Internetseiten oder verschiedene B2B-Bereiche.

Wenn Unternehmer allerdings gegen das BFSG verstoßen, sollten sie sich auf teilweise empfindliche Strafen einstellen.



Wann ist Ihre Internetseite barrierefrei?

Grundsätzlich kann eine Internetseite als barrierefrei betrachtet werden, wenn sich Einschränkungen des Benutzers beim Hören, Sehen und/oder Bewegen, nicht negativ bei den Interaktionen auf einer Internetseite auswirken. Beispielsweise betrifft das im Besonderen auch die Verarbeitung von Informationen über Formulareingaben.

Einige Beispiele für Barrieren auf Internetseiten:

  • Menschen mit Sehbehinderung haben Schwierigkeiten, Texte oder Formularfelder zu erkennen, wenn diese sich nur wenig vom Hintergrund abheben.
  • Videos ohne Untertitel sind für gehörlose und schwerhörige Menschen nicht nutzbar.
  • Blinde Menschen können Webseiten nur eingeschränkt nutzen, wenn Bilder, Formulare und Schaltflächen keine textlichen Beschreibungen enthalten.
  • Fehlermeldungen werden oft sehr unauffällig oder in sehr kleiner Schriftgröße ausgegeben, um beispielsweise das Layout nicht zu beeinträchtigen. Menschen mit Sehbehinderung haben damit Schwierigkeiten.



Wie wird Ihre Internetseite barrierefrei?

Als Kunde von 6KA müssen Sie sich über die Barrierefreiheit Ihrer Internetseite erst einmal keine Gedanken machen. Wir prüfen Ihre aktuelle Internetseite und machen Ihnen detaillierte Vorschläge dazu, ob und welche Veränderungen notwendig sind, um den gesetzlichen Anforderungen des BFSG gerecht zu werden und um darüber hinaus allen Besuchern Ihres Internetauftritts ein positives Nutzererlebnis im Sinne der UX zu ermöglichen.

Wenn Sie oder Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens bereits Erfahrungen im Umgang HTML und CSS haben oder ein Content Management System für die Verwaltung Ihrer Internetseite nutzen, können Sie grundlegende Barrieren möglicherweise bereits selber beseitigen.



Legen Sie dabei den Fokus auf die folgenden Elemente, die unbedingt optimiert sein sollten, damit alle Besucher Ihrer Internetseite ein positives und im Kern barrierefreies Nutzererlebnis haben.

  • Bilder und Grafiken
    Kurze und zusammenfassende Bildbeschreibungen über den ALT-Tag, helfen Menschen mit Sehschwäche oder Sehbehinderung die Abbildungen auf Ihrer Internetseite zu erfassen und einzuordnen.
  • Videos und Audiodateien
    Für audiovisuellen Medien sind Untertitel und Audiodeskriptionen (Akustische Bildbeschreibungen) eine zwingende Notwendigkeit, um Menschen mit Sehschwäche oder Sehbehinderung eine barrierefreie Nutzung Ihrer Internetseite zu ermöglichen.

    Zudem sollten Sie Videomaterial auswählen, das entweder von einem Gebärdendolmetscher begleitet wird oder alternativ in Gebärdensprache vorliegt, um auch Menschen mit Hörbehinderung in die Lage zu versetzen, Ihr Angebot vollumfänglich zu nutzen.
  • Texte, Überschriften und Fachbegriffe
    Nicht selten versuchen Anbieter verschiedenster, an die Allgemeinheit gerichteter Internetangebote, ihre Kompetenz hervorzuheben, indem sie bewusst branchen- oder berufsbezogene Fachbegriffe verwenden.

    Übertroffen wird diese Praxis manchmal noch dadurch, dass die Betreiber versuchen ihr Expertenwissen in pompöse oder intellektuell besonders hervorgehobene Textpassagen zu verpacken.

    Darüber, dass dieses Vorgehen nicht nur „aufgeblasen“ wirkt, sondern gleichsam Menschen ausgrenzt, die auf „leichte Sprache“ angewiesen sind, wird selten nachgedacht.

    Leichte Sprache erleichtert es beispielsweise Menschen mit Lernschwierigkeiten, Aphasie*, Hörschädigung oder Demenz, den Inhalt eines Internetangebotes zu verstehen und zu verarbeiten. Versuchen Sie also, Ihre Texte wenigstens im Bereich Ihrer Startseite so zu formulieren, dass auch Menschen mit den oben beschriebenen Einschränkungen verstehen, was der Schwerpunkt Ihres Angebotes ist.


    * Eine Aphasie beeinträchtigt das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Häufigste Ursache ist ein Schlaganfall oder eine andere Schädigung des Gehirns.


Wie testen Sie Ihr Internetabgebot auf Barriererfreiheit?

Die einfachste und sicherste Möglichkeit ist es, uns mit einer Auswertung Ihres Internetangebotes auf Barrierefreiheit zu beauftragen.

Wir erstellen für Sie einen detaillierten und verständlichen Bericht, der nach Schwerpunkten gegliedert alle Informationen enthält, die notwendig sind, um Ihren Internetauftritt konform im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzupassen bzw. zu gestalten.

Über die rechtlichen Aspekte hinaus, prüfen wir auch weitere Möglichkeiten der Barrierefreiheit, um Ihr Internetangebot wirtschaftlich und zeitgemäß anzupassen. Dabei berücksichtigen wir den demografischen Wandel ebenso wie wirtschaftlichen Nutzen und Kundenbindung.

Und selbstverständlich enthält unsere Auswertung auch eine strukturierte Übersicht der anfallenden Kosten.


Prüfen Sie Ihre Internetseite zuerst mit WAVE (Web accessibility evaluation tool), einer Suite von Bewertungstools des Institut für Behindertenforschung, -politik und -praxis der Utah State University.

Wave ist eine Sammlung von Bewertungstools, die Autoren unterstützt, ihre Webinhalte barrierefreier für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Die Suite erkennt zahlreiche Barrierefreiheitsprobleme und Verstöße gegen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und erleichtert zudem die manuelle Überprüfung von Webinhalten. Der Ansatz konzentriert sich darauf, bekannte Probleme, die die Endnutzer betreffen, zu priorisieren, die menschliche Überprüfung zu vereinfachen und das Bewusstsein für Barrierefreiheit im Internet zu fördern.

Wave gibt es laut Angaben der Entwickler auch als Browsererweiterung für Chrome, Firefox und Edge.

Für unsere Bestandskunden haben wir eine Reihe verschiedener Tools in unserem Materialpool zusammengestellt, mit denen Sie die Barrierefreiheit unter folgenden Aspekten prüfen können:

  • Ausreichend Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe verschiedener Elemente und Ebenen.
  • Sind alle Links und Schaltflächen auch über die Tastatur des Nutzers bedienbar.
  • Besitzt Ihre Internetseite Screenreader-Kompatibilität.
  • Nutzen Sie verständliche Sprache in Ihrem Angebot.
  • Prüfung auf die barrierefreie Bedienbarkeit von Formularelementen.



Barrierefreiheit ist nicht nur als Verpflichtung, sondern eine Chance für die ganze Gesellschaft!