Eine barrierefreie Internetseite lohnt sich für jedes Unternehmen.
Und das hat nicht nur etwas damit zu tun, das in Deutschland viele Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben.
Eine barrierefreie Internetseite erreicht grundsätzlich mehr potentielle Kund*innen und ist darüberhinaus auch leichter bedienbar,
was schließlich die Zufriedenheit der Nutzer*innen erhöht.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Internetseiten barrierefrei sein.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer
festgelegten Größe und/oder mit bestimmten Angeboten zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören
unter anderem Onlinehändeler oder Kommunikationsdienstleister. Es gibt aber auch einige Ausnahmen von dieser Verpflichtung, wie
beispielsweise private Internetseiten oder verschiedene B2B-Bereiche.
Wenn Unternehmer allerdings gegen das BFSG verstoßen, sollten sie sich auf teilweise empfindliche Strafen einstellen.
Wann ist Ihre Internetseite barrierefrei?
Grundsätzlich kann eine Internetseite als barrierefrei betrachtet werden, wenn sich Einschränkungen des Benutzers beim Hören,
Sehen und/oder Bewegen, nicht negativ bei den Interaktionen auf einer Internetseite auswirken. Beispielsweise betrifft das im
Besonderen auch die Verarbeitung von Informationen über Formulareingaben.
Einige Beispiele für Barrieren auf Internetseiten:
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Menschen mit Sehbehinderung haben Schwierigkeiten, Texte oder Formularfelder zu erkennen, wenn diese sich nur wenig vom Hintergrund abheben.
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Videos ohne Untertitel sind für gehörlose und schwerhörige Menschen nicht nutzbar.
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Blinde Menschen können Webseiten nur eingeschränkt nutzen, wenn Bilder, Formulare und Schaltflächen keine textlichen Beschreibungen enthalten.
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Fehlermeldungen werden oft sehr unauffällig oder in sehr kleiner Schriftgröße ausgegeben, um beispielsweise das Layout nicht zu
beeinträchtigen. Menschen mit Sehbehinderung haben damit Schwierigkeiten.
Wie wird Ihre Internetseite barrierefrei?
Als Kunde von 6KA müssen Sie sich über die Barrierefreiheit Ihrer Internetseite erst einmal keine Gedanken machen.
Wir prüfen Ihre aktuelle Internetseite und machen Ihnen detaillierte Vorschläge dazu, ob und welche Veränderungen notwendig
sind, um den gesetzlichen Anforderungen des BFSG gerecht zu werden und um darüber hinaus allen Besuchern Ihres Internetauftritts
ein positives Nutzererlebnis im Sinne der UX zu ermöglichen.
Wenn Sie oder Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens bereits Erfahrungen im Umgang HTML und CSS haben oder ein Content
Management System für die Verwaltung Ihrer Internetseite nutzen, können Sie grundlegende Barrieren möglicherweise bereits
selber beseitigen.
Legen Sie dabei den Fokus auf die folgenden Elemente, die unbedingt optimiert sein sollten, damit alle Besucher Ihrer
Internetseite ein positives und im Kern barrierefreies Nutzererlebnis haben.
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Bilder und Grafiken
Kurze und zusammenfassende Bildbeschreibungen über den ALT-Tag, helfen Menschen mit Sehschwäche oder Sehbehinderung die Abbildungen
auf Ihrer Internetseite zu erfassen und einzuordnen.
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Videos und Audiodateien
Für audiovisuellen Medien sind Untertitel und Audiodeskriptionen (Akustische Bildbeschreibungen) eine zwingende Notwendigkeit,
um Menschen mit Sehschwäche oder Sehbehinderung eine barrierefreie Nutzung Ihrer Internetseite zu ermöglichen.
Zudem sollten Sie Videomaterial auswählen, das entweder von einem Gebärdendolmetscher begleitet wird oder alternativ
in Gebärdensprache vorliegt, um auch Menschen mit Hörbehinderung in die Lage zu versetzen, Ihr Angebot vollumfänglich zu nutzen.
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Texte, Überschriften und Fachbegriffe
Nicht selten versuchen Anbieter verschiedenster, an die Allgemeinheit gerichteter Internetangebote, ihre Kompetenz hervorzuheben,
indem sie bewusst branchen- oder berufsbezogene Fachbegriffe verwenden.
Übertroffen wird diese Praxis manchmal noch dadurch, dass die Betreiber versuchen ihr Expertenwissen in pompöse oder intellektuell
besonders hervorgehobene Textpassagen zu verpacken.
Darüber, dass dieses Vorgehen nicht nur „aufgeblasen“ wirkt, sondern gleichsam Menschen ausgrenzt, die auf „leichte Sprache“
angewiesen sind, wird selten nachgedacht.
Leichte Sprache erleichtert es beispielsweise Menschen mit Lernschwierigkeiten, Aphasie*, Hörschädigung oder Demenz, den Inhalt
eines Internetangebotes zu verstehen und zu verarbeiten. Versuchen Sie also, Ihre Texte wenigstens im Bereich Ihrer Startseite
so zu formulieren, dass auch Menschen mit den oben beschriebenen Einschränkungen verstehen, was der Schwerpunkt Ihres Angebotes
ist.
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Eine Aphasie beeinträchtigt das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Häufigste Ursache ist ein Schlaganfall oder
eine andere Schädigung des Gehirns.
Wie testen Sie Ihr Internetabgebot auf Barriererfreiheit?
Die einfachste und sicherste Möglichkeit ist es, uns mit einer Auswertung Ihres Internetangebotes auf Barrierefreiheit zu beauftragen.
Wir erstellen für Sie einen detaillierten und verständlichen Bericht, der nach Schwerpunkten gegliedert alle Informationen
enthält, die notwendig sind, um Ihren Internetauftritt konform im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzupassen bzw.
zu gestalten.
Über die rechtlichen Aspekte hinaus, prüfen wir auch weitere Möglichkeiten der Barrierefreiheit, um Ihr Internetangebot
wirtschaftlich und zeitgemäß anzupassen. Dabei berücksichtigen wir den demografischen Wandel ebenso wie wirtschaftlichen
Nutzen und Kundenbindung.
Und selbstverständlich enthält unsere Auswertung auch eine strukturierte Übersicht der anfallenden Kosten.
Prüfen Sie Ihre Internetseite zuerst mit WAVE (Web accessibility evaluation tool), einer Suite von Bewertungstools des
Institut für Behindertenforschung, -politik und -praxis der Utah State University.
Wave ist eine Sammlung von Bewertungstools, die Autoren unterstützt, ihre Webinhalte barrierefreier für Menschen mit
Behinderungen zu gestalten. Die Suite erkennt zahlreiche Barrierefreiheitsprobleme und Verstöße gegen die
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und erleichtert zudem die manuelle Überprüfung von Webinhalten.
Der Ansatz konzentriert sich darauf, bekannte Probleme, die die Endnutzer betreffen, zu priorisieren, die menschliche Überprüfung
zu vereinfachen und das Bewusstsein für Barrierefreiheit im Internet zu fördern.
Wave gibt es laut Angaben der Entwickler auch als Browsererweiterung für Chrome, Firefox und Edge.
Für unsere Bestandskunden haben wir eine Reihe verschiedener Tools in unserem
Materialpool zusammengestellt, mit denen Sie die
Barrierefreiheit unter folgenden Aspekten prüfen können:
- Ausreichend Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe verschiedener Elemente und Ebenen.
- Sind alle Links und Schaltflächen auch über die Tastatur des Nutzers bedienbar.
- Besitzt Ihre Internetseite Screenreader-Kompatibilität.
- Nutzen Sie verständliche Sprache in Ihrem Angebot.
- Prüfung auf die barrierefreie Bedienbarkeit von Formularelementen.